Der Präsident von Usbekistan, Shavkat Mirziyoyev, unterzeichnete eine Anordnung, in der neue Regeln für die zollfreie Einfuhr von Konsumgütern durch Einzelpersonen festgelegt wurden.

Dem Dokument zufolge sind Waren, die von Einzelpersonen beim Überqueren der Grenze über die internationalen Flughäfen Usbekistans in Höhe von bis zu 2.000 USD und beim Überqueren von Eisenbahn- und Flussgrenzpunkten von 1.000 USD eingeführt werden, von den Zöllen befreit.

Waren, die über Grenzkontrollpunkte in das Land mit dem Auto eingeführt werden, unterliegen keinen Zöllen, wenn ihr Wert unter als 300 USD liegt.

Die Beschränkung Warenausfuhr aus Usbekistan durch Einzelpersonen ohne Zollanmeldung beträgt 3.000 USD.

Beschränkungen für die zollfreie Einfuhr von Konsumgütern durch Einzelpersonen sind in der Verordnung ebenfalls vorgesehen. Das sind die Einfuhr alkoholischer Getränke, einschließlich Bier - 2 Liter, aller Arten von Tabakerzeugnissen - 10 Packungen, Schmuck aus Edelmetall und Steinen - 65 Gramm, Parfums und Eau de Toilette - 3 Einheiten.

Die Freimenge für die Ausfuhr durch Einzelpersonen wurden für folgende Waren ebenfalls festgelegt: Backwaren - bis zu 5 kg, Reis - bis zu 3 kg, Zucker - bis zu 2 kg, Fleisch und essbare Fleischnebenerzeugnisse - bis zu 2 kg, Pflanzenöl - bis zu 2 kg, frisches Obst und Gemüse, Melonen, Trauben, getrocknetes Gemüse und Obst, Hülsenfrüchte - bis zu 40 kg.

Wichtig! Die Kosten für die oben genannten Konsumgüter sind in den Grenznormen für die zollfreie Ein- und Ausfuhr der Waren enthalten.

Eine Ausnahme bilden internationale Post- und Kuriersendungen mit einem Grenzpreis von 1000 USD (innerhalb eines Monats) für Waren, die für Einzelpersonen bestimmt sind.

Früher durften die Bürger zollfreie Waren im Wert von weniger als 10 USD aus Nachbarländern und bis zu 1.000 USD aus anderen Ländern einführen.